Ratgeber · Steuern

Krypto & ausländische Broker: Die Steuer, die dein Broker nicht abführt.

Bei deutschen Brokern zieht das Finanzamt die Steuer automatisch ein – bei Krypto und ausländischen Brokern nicht. Dort musst du deine Gewinne selbst erklären. Wer das übersieht, riskiert Ärger. Dieser Leitfaden erklärt, wann Steuer anfällt, wie die Haltefrist funktioniert und wie du den Überblick behältst. Stand: Juli 2026.

Wichtig vorab: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung. Steuerregeln ändern sich, und dein persönlicher Fall kann abweichen. Im Zweifel hilft ein Steuerberater weiter.

Warum manche Broker keine Steuer abführen

Wenn du bei einem deutschen Broker wie Trade Republic, Scalable oder comdirect eine Aktie mit Gewinn verkaufst, passiert im Hintergrund etwas Bequemes: Der Broker behält die Kapitalertragsteuer sofort ein und überweist sie ans Finanzamt. Für dich ist die Sache damit erledigt – du musst nichts weiter tun.

Genau das fehlt in zwei Fällen: bei Kryptowährungen und bei ausländischen Brokern. Eine Kryptobörse wie Coinbase, Kraken oder Bitpanda führt keine deutsche Steuer ab. Ein ausländischer Broker wie Interactive Brokers oder Trading 212 ebenso wenig. In beiden Fällen landet der Gewinn ungeschmälert auf deinem Konto – und die Verantwortung, ihn korrekt zu versteuern, liegt vollständig bei dir. Du musst ihn selbst in deiner Steuererklärung angeben.

Wie Krypto in Deutschland besteuert wird

Kryptowährungen gelten steuerlich nicht als Kapitalanlage wie Aktien, sondern als „sonstiges Wirtschaftsgut". Damit fallen sie unter § 23 EStG – die sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfte. Das hat drei praktische Folgen, die du kennen solltest.

1. Die Haltefrist von einem Jahr

Der wichtigste Punkt: Hältst du eine Kryptowährung länger als zwölf Monate und verkaufst sie dann, ist der Gewinn komplett steuerfrei – egal wie hoch er ist. Die Frist beginnt am Tag nach dem Kauf. Verkaufst du dagegen innerhalb des ersten Jahres, ist der Gewinn steuerpflichtig.

Achtung, ein häufiger Irrtum: Auch ein Tausch zählt als Verkauf. Wer Bitcoin gegen Ethereum tauscht, löst damit steuerlich einen Verkauf des Bitcoin aus – und startet für das Ethereum eine neue Haltefrist. Es muss also nicht erst der Umtausch in Euro sein.

2. Der persönliche Steuersatz – nicht die 25 % wie bei Aktien

Fällt Steuer an (also Verkauf innerhalb der Haltefrist), gilt nicht die pauschale Abgeltungssteuer von 25 % wie bei Aktien. Stattdessen wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – je nach Gesamteinkommen zwischen 0 % und 45 %. Für die meisten Anleger mit regulärem Einkommen liegt dieser Satz spürbar über 25 %. Das ist einer der größten Unterschiede zur Aktienbesteuerung und wird oft unterschätzt.

3. Die Freigrenze von 1.000 Euro

Es gibt eine Freigrenze: Bleiben deine gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 Euro, sind sie steuerfrei. Aber Vorsicht beim Wort Freigrenze – das ist kein Freibetrag. Der Unterschied ist entscheidend: Überschreitest du die Grenze auch nur um einen Euro, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 1.000 Euro. Bei 1.001 Euro Gewinn versteuerst du also die vollen 1.001 Euro.

Ausländische Broker: gleiches Prinzip, anderer Paragraf

Bei Aktien und ETFs über einen ausländischen Broker gilt weiterhin die normale Kapitalertragsteuer (§ 20 EStG, 25 % plus Soli) – nur führt sie eben niemand automatisch für dich ab. Du musst die realisierten Gewinne selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Der Unterschied zu Krypto liegt also nicht in der Höhe, sondern darin, dass die Pflicht zur Deklaration bei dir liegt statt beim Broker.

Wer bei mehreren Brokern handelt, hat zusätzlich das Thema Verlustverrechnung: Verluste beim einen und Gewinne beim anderen verrechnet kein einzelner Broker automatisch für dich. Auch das läuft über deine Steuererklärung – und setzt voraus, dass du alle Transaktionen sauber zusammengeführt hast.

Warum das Thema 2026 wichtiger wird: DAC8

Bis vor Kurzem war das Selbst-Erklären für viele eine Grauzone, die niemand richtig kontrollierte. Das ändert sich gerade grundlegend. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die EU-Richtlinie DAC8: Kryptobörsen und -dienstleister sind verpflichtet, die Transaktionsdaten ihrer Nutzer zu erfassen und automatisch an die Finanzbehörden zu melden. Das Finanzamt bekommt deine Krypto-Gewinne künftig also unabhängig davon, ob du sie angibst.

Praktisch heißt das: Die Zeiten, in denen man Krypto-Gewinne „vergessen" konnte, sind vorbei. Eine vollständige und korrekte Steuererklärung ist damit nicht mehr optional, sondern der einzige sichere Weg.

Am Rande: Es gibt politische Diskussionen, die einjährige Haltefrist für Krypto künftig abzuschaffen. Ein Beschluss ist bislang nicht in Kraft – aktuell (Stand Juli 2026) gilt weiterhin die hier beschriebene Regelung. Wer auf Nummer sicher gehen will, verfolgt die Entwicklung oder fragt einen Steuerberater.

Wie du den Überblick behältst

Das eigentliche Problem beim Selbst-Erklären ist selten das Steuerrecht – es ist die Dokumentation. Du brauchst für jeden steuerpflichtigen Verkauf: Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Verkaufsdatum, Verkaufserlös und die daraus resultierende Haltedauer. Bei Dutzenden Trades über mehrere Börsen und Wallets wird das schnell unübersichtlich – zumal in Deutschland die FIFO-Methode gilt (die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft), was die Zuordnung zusätzlich verkompliziert.

Genau hier setzt Rendito an. Die App führt deine Transaktionen aus verschiedenen Quellen zusammen, berechnet die Haltefristen automatisch nach FIFO und erstellt einen Steuerbericht, der zwischen steuerfreien (über ein Jahr gehalten) und steuerpflichtigen Verkäufen unterscheidet. Für Krypto rechnet sie mit deinem persönlichen Steuersatz, für ausländische Aktien-Depots mit der Kapitalertragsteuer – und den Bericht kannst du als PDF für deine Steuererklärung oder deinen Steuerberater exportieren.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die dargestellten Regeln entsprechen dem Stand Juli 2026 und können sich ändern. Für eine verbindliche Beurteilung deines konkreten Falls wende dich an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.